Gesetzliche Feiertage nach Bundesland
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Gesetzliche Feiertage nach Bundesland - Der Kommentar
Feiertage haben einen Hase-und-Igel-Effekt: "Ich bin schon da!" Da kauft man sich im November den schicken Taschenkalender für das nächste Jahr,
eine jungfräuliche Fläche von Papier, rein wie frisch gefallener Schnee, in dem wir die Spuren unserer ersten Termine setzen. Aber...? Die Feiertage sind schon da, sie haben ihren Platz besetzt und verweigern
dem arbeitswilligen Kugelschreiber die Übernahme eines weiteren Geschäftstreffens.
In den Hansestädten Hamburg und
Bremen und in
Berlin tritt dieser Effekt am seltensten auf. Diese drei
Bundesländer markieren den deutschen Mindeststandard beim Thema Feiertag:
Neujahr,
Karfreitag,
Ostermontag,
Maifeiertag,
Christi Himmelfahrt,
Pfingstmontag,
Tag der Deutschen Einheit und
Weihnachten. Man könnte ja sagen, in Zeiten der Finanzkrise muss man wacker arbeiten, damit die Finanzen stimmen
und man bei Bedarf Kredit bekommt.
Aber Berlin nannte sich schon "arm, aber sexy", als die weltweite Konjunktur brummte.
Vielleicht ist eine zusätzliche Unterbrechung ja erfolgsfördernd? Baden-Württenberg, auch nicht als Heimat der Nichtstuer und Versager verrufen, gönnt seinen Bewohnern drei Feiertage mehr als die geizigen Hansestädte, das reicht für einen kurzen Urlaub und eine kleine Reise.
Bayern erlaubt mit Mariä Himmelfahrt, zusätzlich zu den Heiligen Drei Königen, Fronleichnam und Allerheiligen, in manchen Gemeinden den vierten Zusatz-Feiertag und hat somit den Rekord.
Den Reformationstag hält man nur in den neuen Ländern hoch - Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben ihn im Kalender. Die Sachsen sind Retter des Buß- und Bettages im Feiertagskalender und das Saarland ist letztes allgemeines Rückzugsgebiet von Mariä Himmelfahrt.
Seien wir zufrieden, dass die Feiertage überhaupt kleine Ferien vom Alltag schenken. 
© 2009 by Wolfgang Peters
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